Anzahl Lieder
540, 10 Nr. - 10 Lob- und Segenssprüche mit Melodiezuweisung
Lied-Anhang ab Nr. 501
Lied-Anhang ab Nr. 501
Autopsiert
Non
Format
12°
5,6x10,3 (S. 391)
schwarzer Leineneinband mit Blindprägung
Taschenausgabe
In Fraktur
5,6x10,3 (S. 391)
schwarzer Leineneinband mit Blindprägung
Taschenausgabe
In Fraktur
History Inhalt
23.11.2007Fillmann;27.06.07Fillmann;+22.06.2007Fillmann;30.11.2006Fillmann;14.11.2006Fillmann;09.03.2006Kindler;
+Magdeburg KmG 1884/55
vgl. Schaff 1884]a und b mit anderer (dt.) Verlagsbezeichnung und -adresseAdmin_10/07/2016 11:53:43// Admin_19/01/2017 17:49:36//
+Magdeburg KmG 1884/55
vgl. Schaff 1884]a und b mit anderer (dt.) Verlagsbezeichnung und -adresseAdmin_10/07/2016 11:53:43// Admin_19/01/2017 17:49:36//
ID_GB_alt
1068439280
Bemerkungen zum Gesangbuch (intern)
nach Copyright, da Verlagsname in englischer Sprache vermutlich aber jünger
HDB Nummer
18180
Erscheinungsjahr Gesangbuch
[1884]
Erscheinungsjahr von
1884
Erscheinungsjahr bis
1884
Konfession Gesangbuch
Tonangaben vorhanden?
Non
Beschreibung Noten
nein
Vorrede vorhanden
Non
Bilder Copyright ok
Non
Inhalt freigeben
Non
Letztes Update Person
Admin
Titelblatt Gesangbuch
Deutsches | Gesangbuch. | Eine Auswahl | geistlicher Lieder | aus allen Zeiten der christlichen Kirche | für | öffentlichen und häuslichen Gebrauch. | Mit kirchlicher Genehmigung. | Taschenausgabe. | Neue, mit einem Anhang vermehrte Auflage. | Z | Central Publishing House, | 2969-2975 W. 25. Str., S. W., Cleveland, Ohio.
Standorte Gesangbuch
Exemplar Standort ID
35971
Gesangbuch ID für Exemplar
18180
Exemplar vorhanden
Copyright PDF ok
Oui
Signatur des Exemplars
+Magdeburg KmG 1884/55
Exemplar veröffentlichen
Non
Name Standort ID
221
Exemplar vorhanden ID
1
Konfession ID Gesangbuch
7
Noten im Gesangbuch vorhanden?
Non
Umfang Gesangbuch
S. (5) - 672, (3) S.
S. 667ff. alphabet. Liederregister
S. 667ff. alphabet. Liederregister
Auflage
Neue, mit einem Anh. verm. Aufl. - %%davon wievielte?
Vorrede Gesangbuch
nein (vgl. aber Feld Privileg)
Urheber Gesangbuch
Schaff, Philipp (Hrsg.), Reformed Church in the United States, westliche und östliche Synoden.
Sigel GBA
%%Schaff 1884]c
Privilegien
Entered according to Act of Congress, in the year 1860, by PHILIPP SCHAFF, in the Clerk's Office of the District Court of the United States for the Eastern District of Pennsylvania.
Entered according to Act of Congress, in the year 1874, by PHILIPP SCHAFF, in the Office of the Librarian of Congress, at Washington.
Reentered according to Act of Congress, in the year 1884, by the GERMAN PUBLISHING HOUSE OF THE REFORMED CHURCH IN THE UNITED STATES, in the Office of the Librarian of Congress, at Washington.
Mit kirchlicher Genehmigung
(wie Schaff 1884]a) (Nach S. 672:) Kirchliche Genehmigung zur öffentlichen Einführung.
1. Die östliche Synode der Deutsch-Reformirten Kirche in den Vereinigten Staaten, auf 113. Jahrestagung zu Harrisburg, Pennsylvanien, Oktober 1859, beschlossen, "Daß wir das von dem Ehrw. Dr. Philipp Schaff bearbeitete und herausgegeben 'Deutsche Gesangbuch' für das Deutsche Normal Gesangbuch der Reformirten Kirche in den Vereinigten Staaten erklären und genehmigen, und daß der Gebrauch desselben im öffentlichen Gotttesdienste unserer Gemeinden hiermit berechtigt und empfohlen wird. S. R. Fischer, Sekretär der Synode. Dieser Beschluß wurde später von sämmtlichen Klassen gemäß der Konstitution bestätigt und ist somit in Kraft."
2. Die westliche Synode der Deutsch-Reformirten Kirche auf ihrer Versammlung zu Akron, Ohio, Mai 1860 Beschluss:
Nachdem ein Ausschuss (Namen) zu dem der Synode vorgelegten Gesangbuch berichtete, "daß dies Buch auf Wunsch der Synode herausgegeben wurde, und im gegenwärtigen Zustand der Liederkunde kein besseres Buch als dieses hätte ausgearbeitet werden können; und in Anbetracht, daß dies Buch allgemeinen Beifall in der Kirche gefunden hat und schon viele unserer deutschen Gemeinden es gebrauchen, deshalb Beschlossen, daß diese Synode sich dem betreffenden Beschluß der östlichen Synode anschließt, und das neue Gesangbuch hiermit billigt und dessen Gebrauch in unsern deutschen Gemeinden genehmigt und es den Klassen zur Prüfung und Annahme empfiehlt". Diese westlichen Klassen / District-Synoden traten auf nächstfolgenden Versammlungen Beschluss bei: "The above refernce was made to the different classes, all of wihich acquiesced in receiving it as the regularly authorized Geman Hymn-Bool of theis Synod. [...] GEO. W. WILLIARD, Stated Clerk of Synod.
Anhang zum deutschen Gesangbuch
"Der von der General-Synode zu Baltimore, Md., im Jahre 1884 ernannte Ausschuß, bestehend aus [Namen] berichtete,
Daß zehn von den Klassen günstig über den anghang zu dem deutschen Gesangbuch beschlossen, während keine dagegen gehandelt. Daher wird nach Artikel LXXXI der Verfassung folgender Beschluß [...]
daß der Anhang zu dem deutschen Gesangbuche verfassungsgemäß angenommen wird, und berechtigt ist, von der reformirten Kirche gebraucht zu werden."
Entered according to Act of Congress, in the year 1874, by PHILIPP SCHAFF, in the Office of the Librarian of Congress, at Washington.
Reentered according to Act of Congress, in the year 1884, by the GERMAN PUBLISHING HOUSE OF THE REFORMED CHURCH IN THE UNITED STATES, in the Office of the Librarian of Congress, at Washington.
Mit kirchlicher Genehmigung
(wie Schaff 1884]a) (Nach S. 672:) Kirchliche Genehmigung zur öffentlichen Einführung.
1. Die östliche Synode der Deutsch-Reformirten Kirche in den Vereinigten Staaten, auf 113. Jahrestagung zu Harrisburg, Pennsylvanien, Oktober 1859, beschlossen, "Daß wir das von dem Ehrw. Dr. Philipp Schaff bearbeitete und herausgegeben 'Deutsche Gesangbuch' für das Deutsche Normal Gesangbuch der Reformirten Kirche in den Vereinigten Staaten erklären und genehmigen, und daß der Gebrauch desselben im öffentlichen Gotttesdienste unserer Gemeinden hiermit berechtigt und empfohlen wird. S. R. Fischer, Sekretär der Synode. Dieser Beschluß wurde später von sämmtlichen Klassen gemäß der Konstitution bestätigt und ist somit in Kraft."
2. Die westliche Synode der Deutsch-Reformirten Kirche auf ihrer Versammlung zu Akron, Ohio, Mai 1860 Beschluss:
Nachdem ein Ausschuss (Namen) zu dem der Synode vorgelegten Gesangbuch berichtete, "daß dies Buch auf Wunsch der Synode herausgegeben wurde, und im gegenwärtigen Zustand der Liederkunde kein besseres Buch als dieses hätte ausgearbeitet werden können; und in Anbetracht, daß dies Buch allgemeinen Beifall in der Kirche gefunden hat und schon viele unserer deutschen Gemeinden es gebrauchen, deshalb Beschlossen, daß diese Synode sich dem betreffenden Beschluß der östlichen Synode anschließt, und das neue Gesangbuch hiermit billigt und dessen Gebrauch in unsern deutschen Gemeinden genehmigt und es den Klassen zur Prüfung und Annahme empfiehlt". Diese westlichen Klassen / District-Synoden traten auf nächstfolgenden Versammlungen Beschluss bei: "The above refernce was made to the different classes, all of wihich acquiesced in receiving it as the regularly authorized Geman Hymn-Bool of theis Synod. [...] GEO. W. WILLIARD, Stated Clerk of Synod.
Anhang zum deutschen Gesangbuch
"Der von der General-Synode zu Baltimore, Md., im Jahre 1884 ernannte Ausschuß, bestehend aus [Namen] berichtete,
Daß zehn von den Klassen günstig über den anghang zu dem deutschen Gesangbuch beschlossen, während keine dagegen gehandelt. Daher wird nach Artikel LXXXI der Verfassung folgender Beschluß [...]
daß der Anhang zu dem deutschen Gesangbuche verfassungsgemäß angenommen wird, und berechtigt ist, von der reformirten Kirche gebraucht zu werden."
Zusatzinformationen GBA
+SF15.09.2006Fugger;30.05.2006Ackermann;